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Das Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht (Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.) der Universität Kassel widmet sich der rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Projektgegenstandes. Im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Teilvorhabens werden aus den datenschutzrechtlichen Vorgaben Vorschläge für eine datenschutzkonforme Gestaltung der verwendeten Systeme erarbeitet, die von Beginn an in die Systementwicklung einfließen sollen. Im Fokus steht dabei die umfassende Verarbeitung von Studierendendaten sowie der darauf bezogene Einsatz von künstlicher Intelligenz. Konkret wird untersucht, welche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Studierendendaten einschlägig sind, wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technische Gestaltung (Privacy by Design) projektbezogen zu bestimmen und umzusetzen sind und wie die Anforderungen an die Transparenz und Zweckbindung, insbesondere mit Blick auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz, eingehalten werden können. Zudem werden die hochschulrechtlichen Anforderungen untersucht. Angestrebt wird in diesem Zusammenhang auch die Aktualisierung der E-Learning-Satzung der Universität Kassel. Diese soll als Muster für E-Learning-Satzungen anderer Universitäten verwendet werden können.
Die aufgeworfenen Fragen werden aufgrund des Einflusses auf das Studieren an der Universität Kassel nicht allein rechtlich betrachtet, sondern werden ebenso aus einer ethischen Perspektive betrachtet.